Datenschutzerklärung Kompetenzcheck

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken und Handwerkskammer für Mittelfranken bieten zugangsberechtigten Schülerinnen und Schülern aus dem Bezirk Mittelfranken die Durchführung des Kompetenzchecks an. Die Teilnahme ist freiwillig. Beim Kompetenzcheck werden die Stärken und Talente der Teilnehmer/innen unabhängig von Schulnoten ermittelt. Nach dem Test erhalten die Schüler/innen eine Auswertung, die ihnen auch beispielhaft Tätigkeiten und Berufe nennt, die zu ihren Stärken und dem angestrebten Schulabschluss passen.

Die erfassten Daten zum Kompetenzcheck werden genutzt, damit teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ihr Testprofil zugeschickt werden kann. Die anonymisierten Testdaten werden auf einer gesonderten Datenbank festgehalten.

Nur wenn Teilnehmer/innen ausdrücklich zustimmen, werden die personenbezogenen Daten für den IHK-Ausbildungsatlas bzw. das Matchingverfahren der Handwerkskammer zur Verfügung gestellt und nur dort, also getrennt vom Testprofil, gespeichert.

Nach der Freigabe der Daten und des Profils sowie der Zustimmung für das Matchingverfahren bei der IHK können die Schüler/innen dann von Unternehmen angeschrieben werden, um eine Ausbildungsstelle angeboten zu bekommen. Das nach Auszubildenden suchende Unternehmen aus dem Zuständigkeitsbereich der IHK kann nun den direkten Kontakt suchen und um Abgabe einer Bewerbung bitten.

Die Bewerber für Handwerksberufe stellen dem Matcher der Handwerkskammer durch die Freigabe ihre Daten und das Profil zur Teilnahme am Matchingverfahren zur Verfügung. Die Profile selbst werden den Firmen nicht zur Verfügung gestellt.

Die Angaben im Ausbildungsatlas können Schüler/innen gesondert bearbeiten bzw. nach Absprache mit der für das Matching verantwortlichen Person abändern. Falls das freigegebene Profil nach einiger Zeit nicht mehr dem IHK-Ausbildungsatlas zur Verfügung stehen soll bzw. im Bereich der Handwerkskammer Schüler/innen nicht mehr an einer Lehrstellenvermittlung interessiert sind, können sie diesen Dienst jederzeit widerrufen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine erfolgreiche Ausbildungsplatzvermittlung.